Nr. 61 - 16.09.2026 Festsetzung des Weiterbildungsbeitrags für die Teilnahme an den weiterbildenden Masterstudiengängen „Rechts-psychologie mit dem Schwerpunkt Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug“ und „Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren“ der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 4. September 2026