Gleichstellungsquoten zweitausendsiebenundzwanzig zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren nach Paragraph 37a Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen
Gleichstellungsquoten zweitausendsiebenundzwanzig zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren nach Paragraf 37a Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen