Im Juni 2022 wurden mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) technische Mindestanforderungen für den Internetzugangsdienst festgelegt (Datenübertragungsrate im Down- und Upload und maximal tolerierte Latenz). Welche festnetzbasierten, satellitengestützten oder mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien hierfür grundsätzlich geeignet sind, wird in diesem Gutachten untersucht.