Im Juni 2022 wurden mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) technische Mindestanforderungen für den Internetzugangsdienst festgelegt (Datenübertragungsrate im Down- und Upload und maximal tolerierte Latenz). Ob die 2021 von wik und zafaco ermittelten Werte weiterhin Bestand haben und ob sie hinreichend sind, den Anforderungen von Parallelnutzungsszenarien in Mehrpersonenhaushalten Rechnung zu tragen, wird in diesem Gutachten untersucht.