Aus Anlass des Entschlusses der Bundesregierung, Branchen mit einer betrieblichen Tarifbindung von über 50 Prozent die Gelegenheit bieten zu wollen, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden und darüber branchenspezifische Mindestlöhne festsetzen zu können, wurde die Möglichkeit erprobt, Tarifbindungsquoten auf der Ebene einzelner Branchen mittels telefonischer Betriebsbefragung empirisch zu ermitteln. Denn bisher stehen keine für diesen Zweck nutzbaren Datenquellen zur Verfügung. Auf Grundlage eine disproportional nach West-Ost und Betriebsgrößenklasse geschichteten Betriebsstichprobe wurde in fünf ausgewählten Branchen eine entsprechende Befragung durchgeführt. Sie basiert auf einem dem IAB-Betriebspanel zum Thema betriebliche Tarifbindung entlehnten Fragenkatalog, der um einige weitere, für die Repräsentativgewichtung sowie die Berechnung branchenspezifischer Tarifbindungsquoten erforderlichen Informationsfragen zum Betrieb ergänzt wurde. Im Ergebnis zeigt sich, dass es bei Berücksichtigung einiger zentraler methodisch-empirischer Gesichtspunkte möglich ist, betriebliche Tarifbindungsquoten innerhalb statistisch bestimmbarer Fehlertoleranzbereiche branchenspezifisch zu ermitteln.