Ablieferung von elektronischen Pflichtexemplaren


Um elektronisches Pflichtexemplare über das Webformular abliefern zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren.
Anschließend können Sie nach erfolgreichem Login die Freischaltung zur Ablieferung beantragen.
Sind Sie bereits für die Ablieferung freigeschaltet, können Sie nach dem Login elektronische Pflichtexemplare abliefern.